Wie Sie aus den Informationsblättern der Gemeinde vernommen haben, müssen alle Objekte, entsprechend dem NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG), einer feuerpolizeilichen Beschau unterzogen werden.
Diese Beschau ist keine Neuerung, sie wurde nur leider in den letzten Jahrzehnten teilweise vernachlässigt, wodurch es zu vermehrten Bränden gekommen ist. Der Rauchfangkehrermeister wurde, im Sinne der Verwaltungsvereinfachung, als Sachverständiger mit dieser Tätigkeit durch die Landesregierung beauftragt. Die Beschau ist in Wohnhäusern mit vier Hauptgeschoßen sowie Wohneinheiten sonstiger Bauwerke, die nur Wohnzwecken dienen, alle zehn Jahre durchzuführen.
Im Zuge der Feuerbeschau ist festzustellen, ob
- sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird
- Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht
- Feuerungsanlagen einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie, so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht
- eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind und
- sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben.
Der Rauchfangkehrer hat für festgestellte feuerpolizeiliche Mängel eine Frist zur Behebung zu geben. Mängel, die nicht innerhalb einer von ihm festgesetzten Frist behoben wurden, sind der Behörde mittels einer Niederschrift anzuzeigen.
Sonstige Mängel, die die Sicherheit von Personen gefährden, sind der Behörde mitzuteilen.
Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile des Objektes/Anwesens kurz besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen schriftlich Bevollmächtigte(r) werden daher ersucht, zum angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten. Bei Nichtanwesenheit fallen muss mit Mehrkosten gerechnet werden.
Wir möchten Ihnen schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objektes vor der Überprüfung selbst verbessern oder verbessern lassen können!
Rauchfänge
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch-, Abgas – bzw. Entlüftungen. Lassen Sie fehlenden Verputz ergänzen und anliegende brennbare Bauteile (Holzbalken, bzw. Dachsparren) entfernen. Entfernen Sie brennbares Material vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw. reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen Sie offene Anschlussstellen DICHT durch Vermauerung oder wärmegedämmte Mauerkapseln.
Benützte Rauch- und Abgasfänge im Unterdruck sind alle 10 Jahre, Rauch- und Abgasfänge im Überdruck alle 5 Jahre auf Dichtheit, unabhängig der bestehenden Kehrfristen, überprüfen zu lassen.
Bitte denken Sie daran, dass aus dem Dachboden keine Rumpelkammer wird.
Feuerstätten (Öfen, Herde)
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen, brennbaren Materialien und Brennstofflagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nichtbrennbare Fußbodenbeläge (z.B. Bleche, Fliesen und dgl.) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten Ist, bis zur gefahrlosen Beseitigung, in nichtbrennbaren Behältern mit Deckeln zu verwahren. Freiliegende Gasleitungen müssen gelb gekennzeichnet sein. Zentralheizungsfeuerstätte mit mehr als 11kW, sonstige Feuerstätten über 26kW Nennwärmeleistung sind alle zwei Jahre, über 50kW alle Jahre auf Wirtschaftlichkeit überprüfen zu lassen. Prüfbericht aufbewahren!
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Defekte Kabel von Elektrogeräten sind durch den Fachmann auszutauschen. Elektroheizgeräte müssen einen Abstand zu brennbarem Material haben, dürfen nicht abgedeckt werden und sind standsicher aufzustellen oder standsicher zu montieren.
Überprüfen Sie monatlich Ihren Fehlerstromschutzschalter?
Blitzschutzanlagen
Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann sicher, dass die Blitzschläge
gefahrlos abgeleitet werden. Deshalb werden Blitzschutzeinrichtungen optisch auf Mängel überprüft. Fernsehantennen und Satellitenschüsseln außerhalb der Dachhaut sind zu erden.
Überprüfungsprotokolle aufbewahren!
Feuerlöscher
In jedem Gebäude sollte zumindest ein tragbarer Feuerlöscher als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Sind Löschgeräte vorhanden, sind diese ist an einer
leicht erreichbaren Stelle zu montieren und alle 2 Jahre von einer Fachfirma oder der Feuerwehr auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut, bzw. informieren Sie sich bei Ihrer Feuerwehr oder Ihrem Rauchfangkehrer.
Feuergefährliche Flüssigkeiten
Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der Nähe von Feuerstätten auf, Dämpfe könnten sich entzünden (Brand- und Explosionsgefahr). Motorrasenmäher nicht im Heizraum überwintern. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten sind in eigenen Lagerräumen (Öllagerraum) aufzubewahren.
Propangasflaschen und Gaskartuschen nicht unter Erdniveau aufzubewahren!
Haben Sie weitere Fragen zum Thema feuerpolizeiliche Beschau?
Ihre Gemeinde und ihr Rauchfangkehrermeister helfen Ihnen sicher gerne weiter.